Verantwortlich:
Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf
Anika Schönfeldt-Schulz
Neuer Wall 13
20354 Hamburg
Kontakt:
Telefon: 040 23 84 19 77 040 23 84 19 77
E-Mail: info@gvuwa.de
Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf vertreten durch den Vorstand: Anika Schönfeldt-Schulz, Beatrix Jacobsen, Jörn Baltruweit, André Spitze, Sebastian-Jakob Bauer
Der Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf ist ein Ortsverein des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg - www.grundeigentuemerverband.de - (Vereinsregister VR 3225, AG Hamburg).
Redaktionelle Bearbeitung
Haftungsausschluss / Hyperlinks:
Unsere Internet-Seiten enthalten Informationen über den Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf und seine Aktivitäten. Alle Inhalte sind nach bestem Wissen und Gewissen und in bester Absicht erstellt worden. Dennoch ist nicht in jedem Fall auszuschliessen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen veraltet, unvollständig oder fehlerhaft sind. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Informationen kann unser Verein nicht übernehmen.
Wenn Sie bestimmte Verknüpfungen (Links) auf der Website aktivieren, verlassen Sie zumindest zeitweise unseren Internetauftritt und befinden sich auf dem Internetauftritt
Dritter, für deren Inhalte die jeweiligen Betreiber bzw. Anbieter der Seiten verantwortlich sind. Wir haben hierauf keinerlei Einfluss und können für die Inhalte keine Gewähr übernehmen. Wir haben
die Seiten vor Aufnahme in unsere Link-Sammlung geprüft und konnten dabei keine rechtswidrigen Inhalte erkennen. Inhalte können aber im Nachhinein ohne unsere Kenntnis geändert werden. Der
Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf übernimmt für Inhalte, Angebote und Dienstleistungen von Dritten keine Verantwortung.
Satzung des Grundeigentümer-Vereins Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf
Satzung vom 23.1.2001 in der Fassung vom 04.02.2016 § 1 Name und Sitz des Vereins Der Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf ist ein Ortsverein des „Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e.V.“ und führt die Bezeichnung: „Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf - Ortsverein des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e.V.“ § 2 Aufgaben des Vereins Der Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf unterstützt den Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. vor Ort bei dessen Aufgaben und dient in seinem Bereich der Förderung der Interessen seiner Mitglieder. Er darf keinen Erwerbszwecken dienen. § 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied kann nur sein, wer dem Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. als Mitglied angehört. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e.V. nach seinem satzungsgebundenen Ermessen. Die Mitgliedskarte des Verbandes dient als Ausweis. 2. Die Mitgliedschaft im Ortsverein entsteht durch gegenüber dem Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. abgegebene Willenserklärung des Mitglieds oder in Ermangelung dessen hilfsweise durch Zuweisung des Verbandes. 3. Das Ende der Mitgliedschaft beim Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. hat das Ende der Mitgliedschaft beim Ortsverein zur Folge. § 5 Rechte der Mitglieder Die Mitglieder des Ortsvereins sind nach Maßgabe der Satzung und der sonstigen von den Vereinsorganen getroffenen Regelungen berechtigt, an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, und haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. § 6 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder erkennen für die gesamte Dauer ihrer Mitgliedschaft die Bestimmungen dieser Satzung sowie der Satzung des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e.V. an. § 7 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: a) der Vorstand Die Organe des Vereins haben, insbesondere bei Wahlen, Abstimmungen und Beschlüssen, die anerkannten demokratischen Grundsätze zu beachten. § 8 Der Vorstand 1. Der Vorstand wird in der Jahreshauptversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens 5 und höchstens 7 Mitgliedern. Mindestens besteht er aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie zwei Beisitzenden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann der Vorstand in der Jahreshauptversammlung durch Zuwahl von weiteren Mitgliedern als Beisitzende auf bis zu 7 Mitglieder verstärkt werden. Die Mitgliederzahl wird für Folgejahre beibehalten, es sei denn, die Jahreshauptversammlung beschließt im Rahmen des Satzes 2 eine Verkleinerung. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. 2. Die Wahl erfolgt einzeln und mit einfacher Stimmenmehrheit. Wiederwahl ist zulässig. Beschließt der Vorstand zwischenzeitlich eine Umbesetzung in den Vorstandsämtern, so ist hierzu die Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung erforderlich. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so erfolgt eine Nachwahl für die Zeit bis zur allgemeinen Wahl durch die Mitgliederversammlung. 3. Der Kassenwart nimmt die Kassengeschäfte des Vereins wahr. Die Prüfung der Kasse wird durch ein anderes Vorstandsmitglied vorgenommen, das sein Ergebnis in einem Prüfungsbericht feststellt. 4. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Wahl der Delegierten für die Vertreterversammlung des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e.V. und die Bestimmung des Vorstandsmitglieds für die Kassenprüfung gemäß Ziffer 3. Zu den Vorstandssitzungen sind die Vorstandsmitglieder ordnungsmäßig einzuladen. 5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind 6. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem beisitzenden Vorstandsmitglied. Die Erteilung und jede Änderung von Vollmachten für Bankgeschäfte (Bankvollmacht) bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. 7. Über das Vereinsvermögen darf vom Vorstand nur für Belange verfügt werden, die im Interesse des Ortsvereins liegen. § 9 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung dient der Unterrichtung über die Belange des Haus- und Grundeigentums und über die Tätigkeit des Vereins in Verfolgung der ihm gestellten Aufgaben. Neben den ordentlichen Mitgliederversammlungen findet jährlich im 1. Kalendervierteljahr eine Hauptversammlung statt. 2. Der Jahreshauptversammlung obliegen: a) Wahl des Vorstandes, 3. Die Mitgliederversammlung / Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen und vom Vorsitzenden oder einem Vertreter geleitet. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. 4. Der Vorstand des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e.V. hat zu allen Versammlungen Zutritt, besitzt jedoch kein Stimmrecht. Es muss ihm auf Verlangen das Wort erteilt werden. Dies gilt insbesondere vor Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. 5. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit, auch ohne Ankündigung auf der Tagesordnung, eine Sonderkassenprüfung über die letzte Jahresabrechnung anordnen. Der Beschluss wird nach Erörterung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Mitgliederversammlung bestimmt zugleich einen Sonderkassenprüfer, der nicht Mitglied des Vorstands sein darf. Zum Sonderkassenprüfer kann auch ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestimmt werden, ohne dass dieser Vereins- bzw. Verbandsmitglied sein muss. Der Prüfungsbericht ist der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung beizulegen, welche ihn entgegennimmt und genehmigt. § 10 Satzungsänderung Eine Änderung dieser Satzung kann in jeder zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen, wenn 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der Satzungsänderung zustimmen. § 11 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen, die mindestens 14 Tage vorher einzuberufen ist. 2. Vor der Beschlussfassung über die Vereinsauflösung ist der Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. gutachtlich zu hören. Dessen Gutachten ist der Versammlung vor der Abstimmung vorzutragen. 3. Der Beschluss zur Auflösung des Vereins kann nur bei Anwesenheit von mindestens 40 vom Hundert der Mitglieder gefasst werden. Die Auflösung des Vereins ist vollzogen, wenn 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der Auflösung zustimmen. 4. Bei Beschlussunfähigkeit der einberufenen Versammlung findet innerhalb dreier Monate eine zweite Versammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins hat bei 2/3 Stimmenmehrheit Rechtsgültigkeit. 5. Im Falle der Auflösung erfolgt die Abwicklung des Vereinsvermögens durch den Vorstand, sofern die Auflösungsversammlung nicht anders entschieden hat. 6. Der Überschuss aus dem Vereinsvermögen fällt, soweit die Auflösungsversammlung nicht anders beschlossen hat, an die Otto-Ernst-Carl-Gauger-Stiftung. § 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Beschlussfassung am 23. Januar 2001 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verliert die Satzung vom 22. Januar 1970 ihre Gültigkeit.
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Grundeigentümer-Verein Uhlenhorst-Winterhude-Alsterdorf
Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen). Kategorien betroffener PersonenBesucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“). Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte. Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine
natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie)
oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen
Identität dieser natürlichen Person sind. Maßgebliche RechtsgrundlagenNach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der
unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko
angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die
Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur
Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten,
Webhostern, etc.). Übermittlungen in DrittländerSofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“). Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend
Art. 15 DSGVO. WiderrufsrechtSie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen WiderspruchsrechtSie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu,
die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw.
„Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann
z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers
gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert
werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot
betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“). Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich
angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für
andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir
ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen
sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder
Öffentlichkeitsarbeit handelt. Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
|
|